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Schlafstörungenerkennen und behandeln
Wer über Wochen schlecht ein- oder durchschläft und am Tag darunter leidet, hat möglicherweise eine Insomnie. In der Privatpraxis Nevpaz ordnen wir Ihre Beschwerden im ausführlichen Gespräch ein und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.
- Nach aktueller Leitlinie, mit Quellen belegt
- Hamburg und bundesweit per Video
- Privatpatienten und Selbstzahler
Wenn der Schlaf nicht mehr erholt
ICD-10: G47.0 Ein- und Durchschlafstörungen, F51.0 Nichtorganische Insomnie, G25.81 Restless-Legs-Syndrom
- In einer bundesweiten Studie des Robert Koch-Instituts erfüllten 5,7 % der Erwachsenen die Kriterien eines Insomnie-Syndroms, Frauen doppelt so häufig wie Männer2.
- Erste Wahl für alle Erwachsenen mit Insomnie ist laut Leitlinie eine spezielle kognitive Verhaltenstherapie, kurz KVT-I1.
- Medikamente kommen laut Leitlinie erst infrage, falls diese Therapie nicht ausreicht oder nicht möglich ist. Eine Langzeitbehandlung mit Schlafmitteln wird nicht empfohlen1.
- Atemaussetzer im Schlaf, unruhige Beine am Abend oder ungewolltes Einschlafen am Tag können auf andere Schlafstörungen hinweisen und gehören ärztlich abgeklärt45.
Eine schlechte Nacht kennt fast jeder. Von einer Insomnie spricht die Leitlinie, wenn Ein- oder Durchschlafstörungen oder frühmorgendliches Erwachen über mindestens einen Monat bestehen und Leistungsfähigkeit oder Wohlbefinden am Tag beeinträchtigen1. Entscheidend ist also nicht allein die Zahl der geschlafenen Stunden, sondern auch, wie es Ihnen tagsüber geht.
Schlafprobleme sind verbreitet. In der Gesundheitsstudie DEGS1 des Robert Koch-Instituts gab rund jeder dritte Erwachsene an, in den vier Wochen zuvor so schlecht ein- oder durchgeschlafen zu haben, dass es medizinisch bedeutsam sein kann. Nimmt man schlechte Schlafqualität und Müdigkeit oder Erschöpfung am Tag hinzu, erfüllten 5,7 % die Kriterien eines Insomnie-Syndroms2.
Eine Abklärung lohnt, weil hinter gestörtem Schlaf sehr Unterschiedliches stehen kann: Belastungen und Sorgen, eine Depression oder Angststörung, Medikamente, Alkohol, Schichtarbeit oder eine eigenständige Erkrankung wie Schlafapnoe oder das Restless-Legs-Syndrom3. Je nach Ursache unterscheiden sich die nächsten Schritte deutlich.
Woran sich Schlafstörungen zeigen können
Die folgenden Beschwerden sind typisch, aber nicht beweisend. Sie ersetzen keine ärztliche Einordnung, helfen aber, das eigene Erleben im Gespräch genauer zu beschreiben.
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Langes Wachliegen am Abend
Sie sind müde, finden aber nicht in den Schlaf. Oft kreisen die Gedanken, und die Sorge, wieder nicht schlafen zu können, hält zusätzlich wach.
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Wachphasen in der Nacht
Sie wachen nachts auf und liegen lange wach, bevor Sie wieder einschlafen. Auch das zählt zu den Beschwerden, die Fachleute unter Insomnie zusammenfassen3.
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Zu frühes Erwachen
Sie wachen deutlich vor der gewünschten Zeit auf und finden nicht mehr in den Schlaf. Frühmorgendliches Erwachen gehört laut Leitlinie zum Beschwerdebild der Insomnie1.
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Erschöpfung am Tag
Müdigkeit, Konzentrationsprobleme und eine geringere Leistungsfähigkeit am Tag gehören dazu. Erst zusammen mit einer solchen Beeinträchtigung am Tag spricht die Leitlinie von einer Insomnie1.
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Schnarchen und Atemaussetzer
Schnarchen, von anderen beobachtete Atemstillstände und ausgeprägte Tagesschläfrigkeit bis zum unfreiwilligen Einschlafen können auf eine obstruktive Schlafapnoe hinweisen4.
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Unruhige Beine am Abend
Ein Bewegungsdrang der Beine mit Missempfindungen, der in Ruhe beginnt, sich durch Bewegung bessert und abends oder nachts auftritt, kann auf ein Restless-Legs-Syndrom hinweisen5.
Wann Sie sofort handeln sollten
Wenn Sie am Steuer oder bei der Arbeit an Maschinen ungewollt einnicken, fahren Sie bitte nicht mehr selbst und lassen Sie die Ursache zeitnah ärztlich abklären. Das gilt auch, wenn andere bei Ihnen Atemaussetzer im Schlaf beobachten. Bei akuter Atemnot, Brustschmerz, Anzeichen eines Schlaganfalls oder Gedanken, sich das Leben zu nehmen, wählen Sie den Notruf 112.
So wird eine Schlafstörung abgeklärt
Die Diagnostik folgt der S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“. Sie soll Anamnese, körperliche Untersuchung sowie Schlaftagebücher und Fragebögen umfassen1.
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Ausführliches Gespräch
Am Anfang steht das Gespräch über Schlafzeiten, Tagesablauf, Belastungen, Vorerkrankungen und eingenommene Mittel. Für dieses Erstgespräch nehmen wir uns bewusst viel Zeit, in Hamburg oder in der Videosprechstunde.
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Schlaftagebuch und Fragebögen
Die Leitlinie empfiehlt ein Schlaftagebuch über 7 bis 14 Tage1. Es zeigt Bettzeiten, Wachphasen und Tagesbefinden im Verlauf und macht Muster sichtbar, die im Rückblick leicht verschwimmen. Fragebögen ergänzen das Bild.
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Suche nach Ursachen
Gezielt gefragt wird nach körperlichen, vor allem schlafmedizinischen, und nach psychischen Erkrankungen sowie nach Substanzen mit Einfluss auf den Schlaf, etwa Alkohol, Koffein oder bestimmte Medikamente1.
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Schlaflabor bei Verdacht
Eine Untersuchung im Schlaflabor (Polysomnographie) ist nicht bei jeder Insomnie nötig. Sie soll bei begründetem Verdacht auf eine organische Schlafstörung erfolgen, zum Beispiel auf Atmungsstörungen oder Beinbewegungen im Schlaf1.
Was bei Insomnie nachweislich hilft
Die Behandlung richtet sich nach der Ursache und nach der aktuellen Leitlinie. Sie setzt zuerst auf Verhaltenstherapie und erst danach, zeitlich begrenzt, auf Medikamente1.
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Kognitive Verhaltenstherapie (KVT-I)
Die KVT-I ist laut Leitlinie für alle Betroffenen die Behandlung der ersten Wahl. Zu ihr gehören Wissen über den Schlaf, Entspannung, eine begrenzte Zeit im Bett, feste Regeln rund um das Bett (Stimuluskontrolle) und die Arbeit an belastenden Gedanken. Wissen über Schlaf allein reicht laut Leitlinie nicht aus1.
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Einzeln, Gruppe oder digital
Die Leitlinie bevorzugt die KVT-I in Präsenz. Nach der dort zitierten Studienlage ist sie einzeln, in der Gruppe und als digitales Programm wirksam. In Deutschland sind dafür digitale Gesundheitsanwendungen zugelassen1. Welches Format passt, hängt von Ihrer Situation ab.
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Medikamente zeitlich begrenzt
Medikamente können hinzukommen, falls die KVT-I zu wenig hilft oder nicht durchführbar ist, bei älteren Menschen mit großer Zurückhaltung. Von einer Dauerbehandlung mit Benzodiazepinen und verwandten Schlafmitteln (Benzodiazepin-Rezeptor-Agonisten) rät die Leitlinie ab1.
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Ursachen gezielt behandeln
Steht eine andere Erkrankung im Vordergrund, wird sie gezielt behandelt. Eine obstruktive Schlafapnoe wird am häufigsten mit einer Atemmaske behandelt, die nachts mit leichtem Überdruck arbeitet4. Beim Restless-Legs-Syndrom soll unter anderem der Eisenstoffwechsel bestimmt werden5.
Jede Behandlung wird individuell geplant, und diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung.
Wie häufig Insomnie in Deutschland ist
Das Robert Koch-Institut hat in der Studie DEGS1 Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren zu ihrem Schlaf befragt. Das Diagramm zeigt, wie viele die Kriterien eines Insomnie-Syndroms erfüllten2.
Insomnie-Syndrom bei Erwachsenen in Deutschland
Anteil der 18- bis 79-Jährigen mit Insomnie-Syndrom nach Geschlecht, DEGS1, Erhebung 2008 bis 2011, in Prozent
Frauen erfüllten die Kriterien eines Insomnie-Syndroms mit 7,7 % etwa doppelt so häufig wie Männer mit 3,8 %.
Quelle: Schlack R, Hapke U, Maske U, Busch MA, Cohrs S. Häufigkeit und Verteilung von Schlafproblemen und Insomnie in der deutschen Erwachsenenbevölkerung. Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1). Bundesgesundheitsblatt 2013; 56: 740-748, Tabelle 22.
Ihr Termin bei Nevpaz
Vor Ort am Dammtorwall 7a in Hamburg oder bundesweit per Videosprechstunde. Nur für Privatpatienten und Selbstzahler.
Häufige Fragen
Ab wann gilt schlechter Schlaf als Insomnie?
Nach der Leitlinie müssen Ein- oder Durchschlafstörungen oder frühmorgendliches Erwachen mindestens einen Monat lang anhalten und den Tag beeinträchtigen. Die neuere Klassifikation ICD-11 spricht von einer chronischen insomnischen Störung, wenn die Beschwerden seit mindestens drei Monaten andauern1. Einzelne schlechte Nächte in belastenden Phasen sind davon zu unterscheiden.
Muss ich wegen meiner Schlafprobleme ins Schlaflabor?
Nicht in jedem Fall. Gespräch, körperliche Untersuchung, Schlaftagebuch und Fragebögen bilden die Grundlage. Die Polysomnographie soll laut Leitlinie bei begründetem Verdacht eingesetzt werden, um organische Schlafstörungen auszuschließen1. Bei Verdacht auf Schlafapnoe wird häufig zunächst ein tragbares Messgerät für zu Hause genutzt6. Wir besprechen mit Ihnen, ob eine solche Untersuchung sinnvoll ist.
Kann ich Schlafmittel auf Dauer einnehmen?
Die Leitlinie rät davon ab. Benzodiazepine und verwandte Schlafmittel wirken zwar, wenn sie kurz eingesetzt werden, also bis zu vier Wochen. Für eine Dauerbehandlung sind sie nach der Leitlinie aber nicht vorgesehen1. Schlafmittel haben Nebenwirkungen und können abhängig machen3. Wenn Sie bereits länger ein Schlafmittel nehmen, setzen Sie es bitte nicht eigenmächtig ab, sondern besprechen Sie das Vorgehen ärztlich.
Helfen pflanzliche Mittel oder Melatonin?
Die Leitlinie ist hier zurückhaltend. Pflanzliche Arzneimittel und müde machende Antihistaminika empfiehlt sie bei Insomnie nicht. Das gilt auch für Melatonin als Dauerbehandlung1. Im Gespräch klären wir, was Sie bisher versucht haben und welche Schritte stattdessen infrage kommen.
Ich bin tagsüber ständig müde. Liegt das am Schlaf?
Das ist möglich, aber nicht sicher. Das wichtigste Anzeichen einer obstruktiven Schlafapnoe ist ausgeprägte Müdigkeit am Tag, die bis zum ungewollten Einnicken reichen kann, oft zusammen mit Schnarchen und beobachteten Atemstillständen4. Auch andere körperliche und seelische Erkrankungen oder Medikamente können müde machen. Wir ordnen Ihre Beschwerden im Gespräch ein, in Hamburg oder bundesweit per Videosprechstunde.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025. AWMF-Registernummer 063-003, Version 2.0, Stand 13.11.2024, veröffentlicht 16.04.2025, gültig bis 12.11.2029. Zur Quelle
- Schlack R, Hapke U, Maske U, Busch MA, Cohrs S. Häufigkeit und Verteilung von Schlafproblemen und Insomnie in der deutschen Erwachsenenbevölkerung. Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1). Bundesgesundheitsblatt 2013; 56: 740-748. DOI 10.1007/s00103-013-1689-2. Zur Quelle
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Schlafprobleme und Schlafstörungen (Insomnie). gesundheitsinformation.de, aktualisiert am 03.07.2024. Zur Quelle
- Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). S3-Leitlinie Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen, Kapitel „Schlafbezogene Atmungsstörungen bei Erwachsenen“. AWMF-Register Nr. 063/001, Version 2.0 (August 2017), mit Hinweis auf die Teil-Aktualisierung, Stand 01/2023. Zur Quelle
- Heidbreder A, Trenkwalder C et al. Restless Legs Syndrom, S2k-Leitlinie. Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) (Hrsg.). AWMF-Registernummer 030/081, Stand 25.06.2022, gültig bis 24.06.2027. Zur Quelle
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Obstruktive Schlafapnoe. gesundheitsinformation.de, aktualisiert am 08.07.2026. Zur Quelle
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Ärztlich geprüft von Dr. med. Amir Golsari, Ärztliche Leitung. Stand: .